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Hintergründe

Förderung von Neuanlagen

Die energreen-Erlöse werden garantiert in neue Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen investiert. Unabhängige Gutachter überprüfen dies regelmäßig.
Das energreen-Angebot beinhaltet einen Aufschlag auf den normalen Strompreis. Die Unternehmen, die energreen anbieten, verpflichten sich diesen Aufschlag zu mindestens 80 % zweckgebunden in die Förderung oder Errichtung neuer Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen zu investieren.
Höchstens 20 % des Aufschlages werden für die Zertifizierung und das überregionale Marketing verwendet. Zum einen wird die Verwendung der Mittel nachvollziehbar belegt, zum anderen wird die energreen-Idee überregional durch Informations- und Werbemaßnahmen bekannt gemacht, um die ökologische Stromerzeugung zusätzlich zu fördern. Über die Mittelverwendung wird mindestens einmal jährlich öffentlich Rechenschaft gegeben.
Zusätzlich stellen die energreen-Unternehmen ihr Know-how zur sparsamen, umweltschonenden Energie- und Wasserverwendung den Kunden zur Verfügung.

Garantieerklärung

Die energreen-Erlöse werden garantiert in neue Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen investiert. Dies wird regelmäßig von unabhängigen Gutachtern überprüft.
Gefördert werden nur folgende erneuerbaren Energiequellen:

  • Solarenergie
  • Windenergie
  • Biomasse
  • kleine Wasserkraftwerke
  • Geothermie


Und das möglichst in Anlagen in der Region des energreen-Anbieters.
energreen ist vom Grüner Strom Label e. V. mit dem Label "Gold" ausgezeichnet.
Grüner Strom Label e. V. ist eine Initiative der Umweltschutzverbände BUND und NABU, von EUROSOLAR sowie weiteren Organisationen, darunter der Deutsche Naturschutzring und Die Verbraucherinitiative.